Modellhaus und Geldmünzen

Werden Sie Tippgeber: Ihr Tipp ist bares Geld wert!

Kennen Sie jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?

Wir belohnen Ihren Tipp mit mindestens 10 % der bei uns eingehenden Maklerprovision, wenn uns das wir das von Ihnen
empfohlene Objekt erfolgreich vermarkten. Diskretion ist für uns selbstverständlich.

 

PROVISIONSRECHNER - DAS BEKOMMEN SIE FÜR IHREN TIPP

Provision
für Tippgeber
*
Verkaufspreis
Käuferprovision
*
+

*Wir erzielen durch unsere Verkaufsstrategien regelmäßg einen höheren Preis als den durchschnittliche Marktpreis. Die Daten haben wir selbst erhoben.

Wann ist ein Objekt für einen Tipp geeignet?

  • Es spielt keine Rolle, wer der Eigentümer der Immobilie ist. Der Verkäufer darf mit Ihnen befreundet oder verwandt sein.
  • Die Immobilie wird wohnwirtschaftlich genutzt (Häuser, Grundstücke zur Wohnungsbebauung, Wohnungen, auch vermietete Immobilien).
  • Das Objekt ist uns noch nicht bekannt.
  • Der Eigentümer des Objektes ist mit der Weitergabe seiner Daten an uns einverstanden und wir dürfen Sie als Tippgeber gegenüber dem Eigentümer nennen.
  • Das Objekt steht nicht zur Versteigerung an.
Rechtlicher Hinweis

Diese Regelung gilt nicht für Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden bzw. Mandanten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, diese Art von Prämien zu erhalten und/oder vertraute Informationen ihrer Kunden/Patienten/ Klienten weiterzugeben.

Wir behalten uns das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt erhält nur der erste Tippgeber Erstprämie und Prämie.

Der Tippgeber erhält von uns aufgrund unserer Verschwiegenheitsverpflichtungen keinerlei Information über den Inhalt des Maklervertrages oder des Grundstückskaufvertrages.

Vermeiden Sie, dass der Eigentümer sich von Ihnen belästigt oder unter Druck gesetzt fühlt. Unaufgeforderte Anrufe bei einem Ihnen unbekannten Eigentümer oder auch gezielte Täuschung von Eigentümern sind gesetzlich verboten. Verstöße führen dazu, dass keine Tipp-Provision gezahlt wird.

Informieren Sie ihn auch darüber, dass Sie unter Umständen für die Empfehlung eine Tipp-Prämie erhalten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie auch als privater Tipp-Geber Erstprämie und Prämie unter Umständen als sonstige Einnahme versteuern müssen, sobald diese Zahlungen den einmaligen Freibetrag von 256,00 Euro p.a. erreichen (§ 22 Abs. 3 EStG).

Sofern Sie als Tipp-Geber nicht regelmäßig handeln, sind Sie aber von der Umsatzsteuerpflicht befreit, weil kein unternehmerisches Handeln vorliegt (§ 1 Abs. 1 UStG). Für die Einhaltung der Vorgaben des Steuerrechts sind Sie verantwortlich. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater o.ä.

IHR IMMOBILIENTIPP

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    *Pflicht